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öffentlich


Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 GO




Beschluss:
Die Verbandsversammlung des Wasserzweckverbandes Rottenburger Gruppe stimmt der Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 GO zu.

Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:
19
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
1
Anwesende Mitglieder:
20
 

 



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Wasserzweckverband Rottenburger Gruppe
Am Wasserwerk 1, 84056 Rottenburg a.d. Laaber
Tel.: 08781 9413-0
E-Mail: info@rottenburger-gruppe.de
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Am Wasserwerk 1 · 84056 Rottenburg a.d. Laaber · Tel.: 08781 9413-0 · info@rottenburger-gruppe.de
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